Mitgliedsbeiträge in Coronazeiten

Mitgliedsbeiträge der SG Wenden e.V.

 

Liebe Mitglieder, Sponsoren und Förderer,

 

die Corona-Pandemie stellt viele Sportvereine, so auch die SG Wenden e.V., vor enorme Herausforderungen. Insbesondere das Verbot von Zusammenkünften in Vereinen führt dazu, dass derzeit kein Trainings- oder Wettkampfbetrieb stattfinden kann. Wann der Sportbetrieb wieder in vollem Umfang aufgenommen werden kann, steht bis bisher noch nicht fest.

 

Doch eine wichtige Frage für alle Mitglieder des Vereins sowie für uns als Vorstand der SG Wenden ist, wie mit den Mitgliedsbeiträgen in dieser schwierigen Zeit umzugehen ist. Da im Mai 2020 die Abbuchungen der Beiträge anstehen, ist es uns wichtig, unsere Entscheidung transparent und für jedes Mitglied nachvollziehbar darzustellen. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschieden, die wichtigsten Fragen zu diesem Thema wie folgt zu beantworten und unsere Entscheidung zu begründen:

 

Haben Vereinsmitglieder aufgrund der aktuellen Lage Anspruch auf Erstattung gezahlter Mitgliedsbeiträge oder auf Reduzierung des Beitrages für den Zeitraum, in dem kein Angebot stattfinden kann? Können Mitglieder ihre Mitgliedschaft mit einem Sonderkündigungsrecht beenden?

 

Rein rechtlich gesehen haben Mitglieder in diesem Zusammenhang keinen Anspruch auf Erstattung des Beitrages. Ebenso entsteht aus dieser Situation auch kein Sonderkündigungsrecht. In der Regel ist der Mitgliedsbeitrag nicht an konkrete Sportnutzungen gebunden, sondern ist, wie der Name schon sagt ein „Beitrag für die Mitgliedschaft“. Als Mitglied ist man kein Kunde, sondern Teil des Vereins. Die Kosten des Vereins wie Beiträge an Versicherungen oder Dachverbände laufen weiter und man hat als Mitglied eine Verantwortung gegenüber dem Verein. Der Beitrag stellt nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt dar, sondern dient dem Verein dazu, seinen Zweck zu verwirklichen. Mit den Kosten für ein Flug- oder Konzertticket lässt sich der Mitgliedsbeitrag daher nicht vergleichen.

 

Besteht die Möglichkeit einer Erstattung des Mitgliedsbeitrags?

 

JA!

 

Der Vorstand der SG Wenden e.V. hat beschlossen, dass die Beiträge zunächst normal abgebucht werden, um den Aufwand für den Verein möglichst gering zu halten.

 

Jedoch möchten wir jedem Mitglied, welches momentan bedingt durch die Corona Pandemie einen finanziellen Engpass erleidet, die Möglichkeit der Erstattung seiner Beiträge bieten.

 

Voraussetzung dafür ist, dass sich das Mitglied per E-Mail unter Angabe der Bankverbindung über info@sgwenden.de an uns wendet.

 

Im Anschluss daran werden wir den Mitgliedsbeitrag erstatten und zwar den Betrag, welcher anteilig dem Zeitraum entspricht, in welchem die Sportangebote ausgesetzt waren.

 

Kann ich meinen Beitrag über die Bank zurückbuchen?

 

Technisch gesehen ist das möglich, jedoch bitten wir dringend darum davon abzusehen.

 

Für eine Rücklastschrift entstehen dem Verein Kosten pro Buchung von bis zu 15 Euro. Die rein rechtlich gesehen dem Mitglied zu belasten sind, da wie zuvor beschrieben die Mitgliedschaft weiter besteht.

 

Sollte eine Rückerstattung des Beitrags gewünscht werden, ist es immer besser mit uns Kontakt aufzunehmen.

 

Welche Kosten hat der Verein zurzeit trotz der Corona-Pandemie zu tragen?

 

Der Verein ist Mitglied in verschiedenen Dachverbänden wie dem Landessportbund, dem Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen und dem Behinderten- und Rehabilitationssportverband Nordrhein-Westfalen. Bisher haben die Verbände eine Aussetzung der Zahlungen durch die Vereine nicht beschlossen, somit muss die SG Wenden diese weiter abführen. Ebenso müssen Versicherungsbeiträge im vierstelligen Bereich weiter bedient werden.

 

Gehälter für die ÜL werden zurzeit nicht fällig da keine Trainingsstunden gegeben werden.

 

Ebenso fallen keine Kosten im Sinne einer Aufwandsentschädigung für die Vorstandsmitglieder an, da diese seit mehreren Jahren ehrenamtlich tätig sind.

 

Welche Einnahmen hat der Verein zurzeit?

 

Neben den Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und öffentliche Zuschüssen hat der Verein momentan keine weiten Einkünfte, da weder Wettkämpfe oder Veranstaltungen ausgerichtet werden können. Die Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen bilden einen Anteil von ca. 60% der jährlichen Gesamteinnahmen des Vereins ab.

 

Kann der Verein die fehlenden Einnahmen aus Rückständen ausgleichen?

 

Wir haben eine gewisse Summe an Rücklagen zur Verfügung, doch dient diese in der Regel zur Neuanschaffung verschlissener Sportgeräte. Sollten sich die Rücklagen aufgrund ausbleibender Einnahmen erheblich reduzieren, müssen Neuanschaffungen leider zurückgestellt werden.

 

Ebenso werden sich die öffentlichen Zuschüsse im nächsten Jahr reduzieren, da diese zum Teil an die tatsächlich durchgeführten Sportstunden geknüpft sind.

 

Aus den zuvor genannten Gründen möchten wir weiterhin an die Treue der Mitglieder, Sponsoren und Förderer appellieren, wenn es Ihnen/Euch finanziell möglich ist, uns auch in dieser schweren Zeit zu unterstützen würden wir uns sehr freuen.

 

Im Gegenzug dazu versprechen wir als Verein weiterhin für Sie/Euch nach der Krise da zu sein und den Sportbetrieb wieder aufzunehmen.

 

Der Vorstand der SG Wenden e. V.